Wer trägt die Kosten bei …
Haftpflichtschaden
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, spricht man von einem Haftpflichtschaden.
Nach § 249 BGB ist der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, alle unfallbedingten Kosten zu übernehmen, die Ihnen als Geschädigtem entstehen.
Ziel ist es, Sie so zu stellen, als wäre der Schaden nie passiert.
Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen unter anderem:
- Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs
- Reparaturkosten in einer Werkstatt Ihrer Wahl
- Anwaltskosten, wenn Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt beauftragen
- Heilbehandlungskosten bei Personenschäden
- Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung
- Nutzungsausfallentschädigung, falls Sie keinen Mietwagen nehmen
- Wertminderung (merkantiler Minderwert) des reparierten Fahrzeugs
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Kosten für notwendige Haushaltshilfe bei Verletzungen
- Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
💡 Tipp: Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Teilkaskoschaden
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen.
Typische Teilkasko-Schäden sind:
- Diebstahl des Fahrzeugs oder von dessen Teilen
- Glasbruch (z. B. Steinschlag in der Windschutzscheibe)
- Wildunfälle
- Brand- und Explosionsschäden
- Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag)
- Kurzschluss an der Fahrzeugverkabelung
Bei einem Teilkaskoschaden beauftragt in der Regel die Versicherung einen eigenen Gutachter. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie ein Sachverständigenverfahren beantragen. Dabei benennt jede Partei einen Gutachter, und bei unterschiedlichen Ergebnissen wird ein Obergutachter hinzugezogen.
⚠️ Wichtig: Die Teilkasko zahlt nur für die im Vertrag genannten Risiken. Selbstverschuldete Unfälle sind nicht abgedeckt.
Vollkaskoschaden
Die Vollkaskoversicherung umfasst sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung und erweitert den Versicherungsschutz zusätzlich auf selbstverschuldete Unfälle sowie auf mut- oder böswillige Beschädigungen (Vandalismus). Sie stellt damit den umfassendsten Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug dar.
Abgedeckt sind insbesondere:
- Schäden am eigenen Fahrzeug, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst oder ein Dritter den Unfall verursacht hat
- Vandalismusschäden, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden
- Schäden bei Fahrerflucht, sofern der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann
Auch im Vollkaskoschadenfall beauftragt die Versicherung regelmäßig einen eigenen Gutachter. Ist der Versicherungsnehmer mit dessen Feststellungen nicht einverstanden, besteht – wie bei der Teilkasko – die Möglichkeit, ein Sachverständigenverfahren einzuleiten.
💡 Hinweis: Die Vollkaskoversicherung ist insbesondere bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen sinnvoll, da sie auch bei selbstverschuldeten Schäden vor hohen Reparaturkosten schützt.