Kostenvoranschlag

Der Gläubiger, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage über die Wertminderung.
Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen so genannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeidlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines Qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.