K
askoschaden
Ferner sind Abzüge, etwa wegen Vorschäden oder Abnutzung, je nach Vertragsgestaltung möglich. Ebenfalls maßgeblich ist, ob eine Reparaturkostenübernahme oder eine Abrechnung auf Totalschadenbasis erfolgt. Grundlage der Regulierung bildet regelmäßig ein qualifiziertes Sachverständigengutachten.
W
iederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage. Maßgeblich sind dabei insbesondere Fahrzeugart, Alter, Laufleistung, Ausstattung und Pflegezustand. Ebenfalls zu berücksichtigen sind regionale Preisunterschiede sowie die aktuelle Marktsituation. Der Wiederbeschaffungswert stellt die Grundlage für die Schadenabrechnung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden dar.
Er ist dabei stets brutto inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzusetzen, sofern diese beim Wiedererwerb tatsächlich anfällt.
T
otalschaden
N
utzungsausfall
R
estwert
W
ertminderung (merkantiler Minderwert)
F
iktive Abrechnung
W
irtschaftlicher Totalschaden
Die Schadenabrechnung erfolgt dann auf Basis des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes. Grundlage der Beurteilung ist stets ein sachverständig ermitteltes Gutachten unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage.
Maßgeblich sind hierbei die kalkulierten Reparaturkosten einschließlich Mehrwertsteuer, sofern diese tatsächlich anfällt. Auf individuelle Nutzungsabsichten oder persönliche Wertvorstellungen des Geschädigten kommt es rechtlich nicht an.
130 %
Grenze
Die Reparatur muss dabei dem Umfang und der Qualität einer vollständigen Instandsetzung entsprechen und darf nicht lediglich provisorisch erfolgen. Zudem ist die Einhaltung der 130-%-Grenze anhand der kalkulierten Reparaturkosten einschließlich Mehrwertsteuer zu prüfen.