Wer trägt die Kosten bei …
Haftpflichtschaden
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, spricht man von einem Haftpflichtschaden.
Nach § 249 BGB ist der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, alle unfallbedingten Kosten zu übernehmen, die Ihnen als Geschädigtem entstehen.
Ziel ist es, Sie so zu stellen, als wäre der Schaden nie passiert.
Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen unter anderem:
Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs
Reparaturkosten in einer Werkstatt Ihrer Wahl
Anwaltskosten, wenn Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt beauftragen
Heilbehandlungskosten bei Personenschäden
Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung
Nutzungsausfallentschädigung, falls Sie keinen Mietwagen nehmen
Wertminderung (merkantiler Minderwert) des reparierten Fahrzeugs
Schmerzensgeld bei Verletzungen
Kosten für notwendige Haushaltshilfe bei Verletzungen
Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
💡 Tipp: Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
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Teilkaskoschaden
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen.
Typische Teilkasko-Schäden sind:
Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen
Glasbruch (z. B. Steinschlag in der Windschutzscheibe)
Wildunfälle
Brand- und Explosionsschäden
Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag)
Kurzschluss an der Fahrzeugverkabelung
Bei einem Teilkaskoschaden beauftragt in der Regel die Versicherung einen eigenen Gutachter. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie ein Sachverständigenverfahren beantragen.
Dabei benennt jede Partei einen Gutachter, und bei unterschiedlichen Ergebnissen wird ein Obergutachter hinzugezogen.
⚠️ Wichtig: Die Teilkasko zahlt nur für die im Vertrag genannten Risiken. Selbstverschuldete Unfälle sind nicht abgedeckt.
Vollkaskoschaden
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko plus den Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus.
Das bedeutet:
Deckung aller Schäden am eigenen Fahrzeug, egal ob Sie oder ein anderer den Unfall verursacht haben
Vandalismusschäden durch unbekannte Dritte
Absicherung auch bei Fahrerflucht des Unfallgegners

Bei einem Vollkaskoschaden schickt die Versicherung ebenfalls einen eigenen Gutachter. Wenn Sie mit dessen Feststellungen nicht einverstanden sind, können Sie – wie bei der Teilkasko – ein Sachverständigenverfahren einleiten.
💡 Tipp: Die Vollkasko eignet sich besonders für neue oder hochwertige Fahrzeuge, um im Ernstfall hohe Reparaturkosten abzusichern.