Wer trägt die Kosten bei …

Haftpflichtschaden

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, spricht man von einem Haftpflichtschaden.
Nach § 249 BGB ist der Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, alle unfallbedingten Kosten zu übernehmen, die Ihnen als Geschädigtem entstehen.
Ziel ist es, Sie so zu stellen, als wäre der Schaden nie passiert.

Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen unter anderem:

  • Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs

  • Reparaturkosten in einer Werkstatt Ihrer Wahl

  • Anwaltskosten, wenn Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt beauftragen

  • Heilbehandlungskosten bei Personenschäden

  • Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung

  • Nutzungsausfallentschädigung, falls Sie keinen Mietwagen nehmen

  • Wertminderung (merkantiler Minderwert) des reparierten Fahrzeugs

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

  • Kosten für notwendige Haushaltshilfe bei Verletzungen

  • Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit

💡 Tipp: Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

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Woman calling road assistance or insurance company standing on the road after the car collision, man checking the damage

Teilkaskoschaden

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen.
Typische Teilkasko-Schäden sind:

  • Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen

  • Glasbruch (z. B. Steinschlag in der Windschutzscheibe)

  • Wildunfälle

  • Brand- und Explosionsschäden

  • Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag)

  • Kurzschluss an der Fahrzeugverkabelung

Bei einem Teilkaskoschaden beauftragt in der Regel die Versicherung einen eigenen Gutachter. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie ein Sachverständigenverfahren beantragen.
Dabei benennt jede Partei einen Gutachter, und bei unterschiedlichen Ergebnissen wird ein Obergutachter hinzugezogen.

⚠️ Wichtig: Die Teilkasko zahlt nur für die im Vertrag genannten Risiken. Selbstverschuldete Unfälle sind nicht abgedeckt.

Vollkaskoschaden

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko plus den Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus.
Das bedeutet:

  • Deckung aller Schäden am eigenen Fahrzeug, egal ob Sie oder ein anderer den Unfall verursacht haben

  • Vandalismusschäden durch unbekannte Dritte

  • Absicherung auch bei Fahrerflucht des Unfallgegners

Bei einem Vollkaskoschaden schickt die Versicherung ebenfalls einen eigenen Gutachter. Wenn Sie mit dessen Feststellungen nicht einverstanden sind, können Sie – wie bei der Teilkasko – ein Sachverständigenverfahren einleiten.

💡 Tipp: Die Vollkasko eignet sich besonders für neue oder hochwertige Fahrzeuge, um im Ernstfall hohe Reparaturkosten abzusichern.